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BVerwG, 22.02.2002 - 2 B 5.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2001 - 1 A 5817/00
- BVerwG, 22.02.2002 - 2 B 5.02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99
Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -, …
Auszug aus BVerwG, 22.02.2002 - 2 B 5.02
Der Streitwert ergibt sich aus § 13 Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 GKG, § 73 GKG (pauschalierte Summe aus der zurückgeforderten Zuvielzahlung und dem Zweijahresbetrag der zum Ruhen gebrachten Versorgungsbezüge; vgl. Beschluss vom 13. September 1999 - BVerwG 2 B 53.99 - <NVwZ-RR 2000, 188>).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2002 - 1 A 4384/01
Ausgestaltung der beamtenversorgungsrechtlichen Qualifizierung des Vorliegens …
Des Weiteren gilt hier: Bei beamtenrechtlichen Streitigkeiten, die einen sog. (besoldungsrechtlichen oder versorgungsrechtlichen) Teilstatus vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53.99 -, NVwZ-RR 2000, 188, m.w.N.; im Zusammenhang mit einer Ruhensregelung: BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2002 - 2 B 5.02 - betreffen, legt der Senat - dem Bundesverwaltungsgericht folgend - für den Streitwert den 2-Jahresbetrag (26-fachen Monatsbetrag) der Differenz zwischen den Versorgungsbezügen, die der Beamte erhält, und den erstrebten Versorgungsbezügen ohne Ruhensregelung zugrunde.